Erstattung durch Ihre Krankenversicherung
Hier ist ein klarer Absatz dazu. Kostenerstattung für Akupunktur durch die Krankenversicherung (NVA-Akupunkteure):
In den Niederlanden wird Akupunktur oft (teilweise) von der privaten Zusatzversicherung erstattet, sofern die Behandlung von einem Akupunkteur durchgeführt wird, der Mitglied der NVA (Niederländischer Verband für Akupunktur) ist. Krankenversicherungen erkennen die NVA als Qualitätsregister an, was bedeutet, dass Konsultationen bei NVA-Mitgliedern über die meisten Zusatzversicherungen ohne Überweisung vom Hausarzt abgerechnet werden können. Die Erstattungshöhe variiert je nach Versicherung und Leistungspaket: Einige erstatten einen festen Betrag pro Tag oder pro Behandlung, andere decken ein maximales Jahresbudget ab. Behandlungen sind abgedeckt. nicht Unterhalb der Selbstbeteiligung, da es sich um Zusatzleistungen handelt. Daher ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen im Voraus zu prüfen, um Überraschungen zu vermeiden.